Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs- und Dienstleistungen der HLMR Beratung und Marketing GmbH (Brand: CEE Bridge Advisory)
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1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen, Marktanalysen, Projektentwicklungen und sonstigen Dienstleistungen, die von der HLMR Beratung und Marketing GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag bzw. dem individuell vereinbarten Angebot.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Honoraren. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB.

5. Haftung

5.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – außer bei Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Analysen, Berichte, Konzepte und sonstigen Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum.

7. Vertraulichkeit

7.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

8.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (Handelsgericht Wien) ausschließlich zuständig.